Sie haben einen Schaden an Ihrem Boot oder Ihrer Yacht?

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Kaskoschaden handelt.

Ich erstelle oder unterstütze Sie gerne mit einem Schadensgutachten.

Beim Haftpflichtschaden hat der Geschädigte also Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre beschädigte Yacht in den gleichen Zustand versetzt wird, wie er vor dem Schaden bestand. Hier trifft das Schadengutachten Aussagen, wie die Reparatur sachgerecht ausgeführt werden muss, um diesen Zustand wieder herzustellen. Diese Aussage ist Grundlage für die gegnerische Versicherung, die den Schaden finanziell zu regulieren hat.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl, welchen Sachverständigen Sie mit der Begutachtung beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen gehören (wie z.B. etwaige Anwaltskosten) zum Schaden und sind vom Schadensverursacher (bzw. dessen Versicherung) zu tragen.
Zum Schadensumfang gehört unter Umständen auch die Wertminderung, welche bei der Yacht aufgrund des Schadens eingetreten ist. Auch hierzu finden Sie im Haftpflichtschaden-Gutachten eine Aussage.

Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen entweder über das Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (0)6027-3363